INFOS direkt
  1. Ausfuhr - Ablauf
  2. Ausfuhr - Checkliste
  3. Einfuhr - Ablauf
  4. Einfuhr - Checkliste

Lebensmittelimport in GB

Änderungen ab 31.01.2024 bei Lebensmitteleinfuhren in Großbritannien

Ab Ende Januar 2024 werden die Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel aus der EU durch das Border Target Operating Model (TOM) im Vereinigten Königreich verändert. Die Regelungen gelten für SPS-Waren, also tierische und pflanzliche Erzeugnisse. Diese werden in Risikokategorien eingeteilt - gering, mittel und hoch - und die Anforderungen bei der Einfuhr variieren entsprechend.

Bislang galten für Einfuhren aus der EU nach dem Brexit weniger strenge Vorschriften im Vergleich zu Drittländern. Das neue System wird ab Januar 2024 schrittweise umgesetzt, wobei die Fristen mehrmals verschoben wurden.

Die Risikokategorien bestimmen die Anforderungen bei der Einfuhr. Produkte tierischen und pflanzlichen Ursprungs werden in drei Klassen eingeteilt, wobei sowohl die Warenart als auch das Herkunftsland berücksichtigt werden. Änderungen betreffen vor allem Produkte mittleren Risikos, bei denen die Anforderungen steigen, während sie für Produkte mit geringem Risiko sinken.

Für Waren mit geringem Risiko entfällt beispielsweise die Pflicht zur Vorabanmeldung, und ein Gesundheitszeugnis ist nicht notwendig. Produkte mittleren Risikos erfordern hingegen die Vorabanmeldung über das IT-System IPAFFS sowie ab bestimmten Terminen die Vorlage von Veterinärbescheinigungen und Pflanzengesundheitszeugnissen.

Zusammengesetzte Lebensmittel, die sowohl tierische als auch pflanzliche Bestandteile enthalten, fallen in der Regel unter die Kategorie geringes Risiko. Die genaue Einteilung erfolgt produktspezifisch, wobei die britischen Behörden Listen für Produkte aus der EU bereitstellen (Check import risk categories and related rules for animals and animal products imported from the EU to Great Britain, from 31 January 2024 - GOV.UK (www.gov.uk)).

Die Gesundheitszeugnisse für tierische und pflanzliche Erzeugnisse wurden überarbeitet und vereinfacht. Eine schrittweise Umstellung von der Papierform auf digitale Dokumente ist für 2024 geplant.

Für Unternehmen ist die Vorabanmeldung der Ware seit Januar 2022 verpflichtend. Diese erfolgt durch den Importeur über das Onlineportal IPAFFS, 24 Stunden vor Ankunft der Ware. Die Anmeldung enthält Details zur Ware, dem zugelassenen Betrieb, dem Herkunftsland und dem Bestimmungsort.

Diese Änderungen sind Teil des neuen Zollregimes und werden schrittweise eingeführt. Unternehmen, die Lebensmittel aus der EU importieren, sollten sich rechtzeitig auf die neuen Bestimmungen vorbereiten, um reibungslose Geschäftsabläufe sicherzustellen.

Jetzt Kontakt aufnehmen
Ablauf

Ausfuhr

Anmeldung von Waren zum Export in Drittländer beim Zoll.

1. Datenbereitstellung

Sie lassen uns die vollständigen Informationen und Unterlagen (siehe Checkliste Ausfuhr) inkl. Vollmacht rechtzeitig per E-Mail zukommen.

2. Angebot

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und erstellen ein passendes Angebot für Sie.

3. Anmeldung

Nach Prüfung Ihrer Angaben melden wir Ihre Ware elektronisch zur Ausfuhr an und informieren Sie per E-Mail über die genaue Gestellungszeit.

4. Gestellung

Die Gestellung der Ware kann auf folgende Arten erfolgen:

  1. Beim Zollamt mittels „Laufzettel“, den Sie von uns erhalten, während der Öffnungszeiten des zuständigen Zollamts oder
  2. am Lagerort der Ware (08:00-10:00 Uhr des Folgetages oder entsprechend Ihrer Öffnungszeiten), wobei sich die Ware in diesem Zeitraum zwingend am angegebenen Ort für eine mögliche Beschau befinden muss oder
  3. als zugelassener Ausführer (ZA) auch ohne Gestellung.

5. Ausfuhrbegleitdokument (ABD)

Sie erhalten das ABD inkl. MRN-Nummer anschließend

  1. direkt vom Zollamt im Anschluss an die Gestellung,
  2. von uns per E-Mail nach Ablauf der Gestellungszeit (d.h. normal kurz nach 10 Uhr des Folgetages der Beauftragung)
  3. von uns per E-Mail unmittelbar nach der Anmeldung.

6. Transport

Nach Vorliegen des ABD transportieren Sie die Ware zur Grenze und zeigen dort das ABD vor. Anschließend kann die Ware an den Empfänger ausgeliefert werden.

7. Ausgangsvermerk (AGV)

Nachdem die Ware das Zollgebiet der Union verlassen hat, erhalten Sie von uns per E-Mail den AGV.

Ablauf

Einfuhr

Anmeldung von aus Drittländern importierten Waren beim Zoll.

1. Datenbereitstellung

Sie lassen uns die vollständigen Informationen und Unterlagen (siehe Checkliste Einfuhr) inkl. Vollmacht per E-Mail zukommen.

2. Angebot

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und erstellen ein passendes Angebot für Sie.

3. Verzollung

Wir erstellen die Zollanmeldung nach dem für Sie perfekten Verfahren.

4. Transport

Nachdem die Ware verzollt ist, kann die Ware beim Kunden angeliefert werden.

5. Steuerbescheid

Sie erhalten den Steuerbescheid per E-Mail.

Ihre Ansprechpartner

Lernen Sie unser Team kennen.

Petra Schmelzer
Of Counsel / Externe Beraterin

Immer ein Ass im Ärmel

Jetzt Kontakt aufnehmen

Kümmern Sie sich in Ruhe um Ihre Kerngeschäfte,
unsere Fachleute erledigen kompetent Ihre Zollangelegenheiten.