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  1. Ausfuhr - Ablauf
  2. Ausfuhr - Checkliste
  3. Einfuhr - Ablauf
  4. Einfuhr - Checkliste

Zolllagerverfahren

Einlagerung in Zolllager sowie Auslagerung aus Zolllagern

Zolllager sind durch Zollbehörden zugelassene Räumlichkeiten und sonstige Stätten in denen Waren unter zollamtlicher Überwachung gelagert werden können.

Zolllager dienen hauptsächlich der Lagerung von Nicht-Unionswaren, um diese für die Dauer der Lagerung von der Erhebung von Einfuhrabgaben und sonstigen Abgaben sowie grundsätzlich von der Anwendung handelspolitischer Maßnahmen (z.B. Vorlage von Einfuhrgenehmigungen) freizuhalten. Zolllagerverfahren kommen damit auch für die Lagerung zollfreier Nicht-Unionswaren in Betracht, die nur handelspolitischen Maßnahmen unterliegen.

Zolllager bieten damit für bestimmte, regelmäßig nicht begrenzte Zeiträume die Möglichkeit, zum einen Transitware unverzollt im Zollgebiet der Union zu lagern und zum anderen für Waren, die zum Absatz in diesem Zollgebiet bestimmt sind, die Einfuhrabgaben erst nach Beendigung einer Vorratshaltung zu entrichten oder die eingelagerten Waren in ein anderes besonderes Verfahren zu überführen.

Bei den von den Zollbehörden zugelassenen Räumlichkeiten oder sonstigen Stätten (= Zolllagern) kann es sich um unter zollamtlicher Überwachung stehende Räume oder andere abgegrenzte Orte, z.B. Freiflächen, Tanks, Silos etc. handeln.

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Ablauf

Ausfuhr

Anmeldung von Waren zum Export in Drittländer beim Zoll.

1. Datenbereitstellung

Sie lassen uns die vollständigen Informationen und Unterlagen (siehe Checkliste Ausfuhr) inkl. Vollmacht rechtzeitig per E-Mail zukommen.

2. Angebot

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und erstellen ein passendes Angebot für Sie.

3. Anmeldung

Nach Prüfung Ihrer Angaben melden wir Ihre Ware elektronisch zur Ausfuhr an und informieren Sie per E-Mail über die genaue Gestellungszeit.

4. Gestellung

Die Gestellung der Ware kann auf folgende Arten erfolgen:

  1. Beim Zollamt mittels „Laufzettel“, den Sie von uns erhalten, während der Öffnungszeiten des zuständigen Zollamts oder
  2. am Lagerort der Ware (08:00-10:00 Uhr des Folgetages oder entsprechend Ihrer Öffnungszeiten), wobei sich die Ware in diesem Zeitraum zwingend am angegebenen Ort für eine mögliche Beschau befinden muss oder
  3. als zugelassener Ausführer (ZA) auch ohne Gestellung.

5. Ausfuhrbegleitdokument (ABD)

Sie erhalten das ABD inkl. MRN-Nummer anschließend

  1. direkt vom Zollamt im Anschluss an die Gestellung,
  2. von uns per E-Mail nach Ablauf der Gestellungszeit (d.h. normal kurz nach 10 Uhr des Folgetages der Beauftragung)
  3. von uns per E-Mail unmittelbar nach der Anmeldung.

6. Transport

Nach Vorliegen des ABD transportieren Sie die Ware zur Grenze und zeigen dort das ABD vor. Anschließend kann die Ware an den Empfänger ausgeliefert werden.

7. Ausgangsvermerk (AGV)

Nachdem die Ware das Zollgebiet der Union verlassen hat, erhalten Sie von uns per E-Mail den AGV.

Ablauf

Einfuhr

Anmeldung von aus Drittländern importierten Waren beim Zoll.

1. Datenbereitstellung

Sie lassen uns die vollständigen Informationen und Unterlagen (siehe Checkliste Einfuhr) inkl. Vollmacht per E-Mail zukommen.

2. Angebot

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und erstellen ein passendes Angebot für Sie.

3. Verzollung

Wir erstellen die Zollanmeldung nach dem für Sie perfekten Verfahren.

4. Transport

Nachdem die Ware verzollt ist, kann die Ware beim Kunden angeliefert werden.

5. Steuerbescheid

Sie erhalten den Steuerbescheid per E-Mail.

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unsere Fachleute erledigen kompetent Ihre Zollangelegenheiten.