ZOLL-frei
Zollberatung mit Weitblick
Kümmern Sie sich in Ruhe um Ihre Kerngeschäfte,
wir erledigen Ihre Zollangelegenheiten.
Änderungen AES 3.0
Am 29.10.2023 endet die Übergangsphase zum ATLAS-Release AES 3.0.
Mit dem neuen Release werden umfangreiche Anpassungen an den UZK vorgenommen, wodurch es zu neuen Pflichtangaben und Änderungen kommt. Hierzu zählen insbesondere:
- Beförderer und Kennzeichen des Beförderungsmittels
- Beteiligtenkonstellation
- Unterscheidung zollrechtlicher und außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer
- Pflichtangabe Ursprungsland
- Kennzeichen Sicherheit
- Art der Anmeldung
- Änderungen bei der MRN
- LRN (Local Reference Number)
- Unterlagencodierungen/Negativcodierungen
- Entfall Unterscheidung zwischen EU und EX
- Anmeldung von Bewilligungen, vUA und vZTA
- Datengruppe "zusätzliche Informationen"
Grundlegende Informationen hierzu finden ich in der ATLAS-INFO 0306/2022.
Über uns
Die Firma ZOLL-frei Zollberatung mit Weitblick GmbH & Co. KG bietet Ihnen seit über 15 Jahren deutschlandweit ein breites Spektrum an Zolldienstleistungen, ob Import oder Export, Zolllager- oder Versandverfahren.
Von unserer Kompetenz, die bereits von vielen namhaften großen und kleineren Unternehmen genutzt wird, können auch Sie profitieren.
Unser Know-how in allen Bereichen des Zollwesens und der stete Einsatz unseres Teams hilft Ihnen Ihre Waren schnell, korrekt und sicher durch den Zoll zu bringen.
Kümmern Sie sich in Ruhe um Ihre Kerngeschäfte, unsere Fachleute erledigen kompetent Ihre Zollangelegenheiten.

Ihre Ansprechpartner
Lernen Sie unser Team kennen.

In der Ruhe liegt die Kraft
Ausfuhr
Anmeldung von Waren zum Export in Drittländer beim Zoll.
1. Datenbereitstellung
Sie lassen uns die vollständigen Informationen und Unterlagen (siehe Checkliste Ausfuhr) inkl. Vollmacht rechtzeitig per E-Mail zukommen.
2. Angebot
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und erstellen ein passendes Angebot für Sie.
3. Anmeldung
Nach Prüfung Ihrer Angaben melden wir Ihre Ware elektronisch zur Ausfuhr an und informieren Sie per E-Mail über die genaue Gestellungszeit.
4. Gestellung
Die Gestellung der Ware kann auf folgende Arten erfolgen:
- Beim Zollamt mittels „Laufzettel“, den Sie von uns erhalten, während der Öffnungszeiten des zuständigen Zollamts oder
- am Lagerort der Ware (08:00-10:00 Uhr des Folgetages oder entsprechend Ihrer Öffnungszeiten), wobei sich die Ware in diesem Zeitraum zwingend am angegebenen Ort für eine mögliche Beschau befinden muss oder
- als zugelassener Ausführer (ZA) auch ohne Gestellung.
5. Ausfuhrbegleitdokument (ABD)
Sie erhalten das ABD inkl. MRN-Nummer anschließend
- direkt vom Zollamt im Anschluss an die Gestellung,
- von uns per E-Mail nach Ablauf der Gestellungszeit (d.h. normal kurz nach 10 Uhr des Folgetages der Beauftragung)
- von uns per E-Mail unmittelbar nach der Anmeldung.
6. Transport
Nach Vorliegen des ABD transportieren Sie die Ware zur Grenze und zeigen dort das ABD vor. Anschließend kann die Ware an den Empfänger ausgeliefert werden.
7. Ausgangsvermerk (AGV)
Nachdem die Ware das Zollgebiet der Union verlassen hat, erhalten Sie von uns per E-Mail den AGV.
Einfuhr
Anmeldung von aus Drittländern importierten Waren beim Zoll.
1. Datenbereitstellung
Sie lassen uns die vollständigen Informationen und Unterlagen (siehe Checkliste Einfuhr) inkl. Vollmacht per E-Mail zukommen.
2. Angebot
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und erstellen ein passendes Angebot für Sie.
3. Verzollung
Wir erstellen die Zollanmeldung nach dem für Sie perfekten Verfahren.
4. Transport
Nachdem die Ware verzollt ist, kann die Ware beim Kunden angeliefert werden.
5. Steuerbescheid
Sie erhalten den Steuerbescheid per E-Mail.
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Kümmern Sie sich in Ruhe um Ihre Kerngeschäfte,
unsere Fachleute erledigen kompetent Ihre Zollangelegenheiten.
