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Übernahme aus Truppenverwendung

Verzollung nach Ersteigerung von Waren aus Beständen der US-Streitkräfte

Nichtberechtigte Personen können Einfuhrwaren aus der Truppenverwendung der Streitkräfte, Hauptquartiere oder deren Mitgliedern übernehmen. Diese Personen sind grundsätzlich verpflichtet, dies vor der Übernahme der zuständigen Zollstelle mit dem erforderlichen Formular anzuzeigen und die Einfuhrwaren unverzüglich nach der Übernahme bei der zuständigen Zollstelle zu gestellen und einer zulässigen zollrechtlichen Bestimmung zuzuführen.

Die Zollstelle kann hierbei eine Sicherheitsleistung verlangen, um die Erfüllung einer möglichen Einfuhrabgabenschuld zu gewährleisten.

Die Übergabe der veräußerten Einfuhrwaren durch die Streitkräfte, Hauptquartiere oder deren Mitgliedern an die nichtberechtigten Personen setzt voraus, dass die nichtberechtigte Person dem Veräußerer eine Bescheinigung vorlegt, aus der hervorgeht, dass die Waren zollamtlich behandelt worden sind.

Die Waren können nicht nur in den freien Verkehr, sondern auch in ein anderes Zollverfahren übergeführt werden.

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Nicole Klein
Sachbearbeitung Zoll

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