Unterstützung bei den unterschiedlichen Arten des Carnet-Verfahrens
Ein Carnet ist ein Zolldokument, das in den Arten Carnet ATA, Carnet TIR und Carnet CPD vorkommt.
Carnet ATA:
Ein Carnet ATA dient in erster Linie der vorübergehenden abgabenfreien Einfuhr von Waren im internationalen Handel und in internationaler kultureller Tätigkeit. Es ist ein Zollpassierscheinheft speziell für die vorübergehende Verwendung von Waren (z.B. Messe- und Ausstellungsgüter oder Waren zu wissenschaftlichen und kulturellen Zwecken).
Carnet TIR:
Das TIR-Verfahren dient der Erleichterung des internationalen Warentransports mit Straßenfahrzeugen. Es vereinfacht die zu erfüllenden Förmlichkeiten im grenzüberschreitenden Verkehr. Praktisch durchführbar ist ein Versandverfahren mit Carnet TIR jedoch nur in den Ländern, die über national zugelassene, bürgende Verbände verfügen.
Die zeitweilige Nichterhebung von Einfuhrzöllen und -abgaben ermöglicht eine flexible Warenbeförderung zwischen den Vertragsparteien des TIR-Übereinkommens.
Carnet CPD:
Das Carnet CPD ist ein Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Einfuhr von Waren nach Taiwan ermöglicht. Das Verfahren beruht auf einer Vereinbarung zwischen der EU und Taiwan und kann auch nur in diesem Verhältnis angewendet werden. Möchten Sie mit dieser Ware weitere Länder besuchen, so muss zusätzlich ein Carnet ATA verwendet werden.
Anmeldung von Waren zum Export in Drittländer beim Zoll.
Sie lassen uns die vollständigen Informationen und Unterlagen (siehe Checkliste Ausfuhr) inkl. Vollmacht rechtzeitig per E-Mail zukommen.
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und erstellen ein passendes Angebot für Sie.
Nach Prüfung Ihrer Angaben melden wir Ihre Ware elektronisch zur Ausfuhr an und informieren Sie per E-Mail über die genaue Gestellungszeit.
Die Gestellung der Ware kann auf folgende Arten erfolgen:
Sie erhalten das ABD inkl. MRN-Nummer anschließend
Nach Vorliegen des ABD transportieren Sie die Ware zur Grenze und zeigen dort das ABD vor. Anschließend kann die Ware an den Empfänger ausgeliefert werden.
Nachdem die Ware das Zollgebiet der Union verlassen hat, erhalten Sie von uns per E-Mail den AGV.
Anmeldung von aus Drittländern importierten Waren beim Zoll.
Sie lassen uns die vollständigen Informationen und Unterlagen (siehe Checkliste Einfuhr) inkl. Vollmacht per E-Mail zukommen.
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und erstellen ein passendes Angebot für Sie.
Wir erstellen die Zollanmeldung nach dem für Sie perfekten Verfahren.
Nachdem die Ware verzollt ist, kann die Ware beim Kunden angeliefert werden.
Sie erhalten den Steuerbescheid per E-Mail.
Lernen Sie unser Team kennen.
Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe.
Kümmern Sie sich in Ruhe um Ihre Kerngeschäfte,
unsere Fachleute erledigen kompetent Ihre Zollangelegenheiten.