Einlagerung in Zolllager sowie Auslagerung aus Zolllagern
Zolllager sind durch Zollbehörden zugelassene Räumlichkeiten und sonstige Stätten in denen Waren unter zollamtlicher Überwachung gelagert werden können.
Zolllager dienen hauptsächlich der Lagerung von Nicht-Unionswaren, um diese für die Dauer der Lagerung von der Erhebung von Einfuhrabgaben und sonstigen Abgaben sowie grundsätzlich von der Anwendung handelspolitischer Maßnahmen (z.B. Vorlage von Einfuhrgenehmigungen) freizuhalten. Zolllagerverfahren kommen damit auch für die Lagerung zollfreier Nicht-Unionswaren in Betracht, die nur handelspolitischen Maßnahmen unterliegen.
Zolllager bieten damit für bestimmte, regelmäßig nicht begrenzte Zeiträume die Möglichkeit, zum einen Transitware unverzollt im Zollgebiet der Union zu lagern und zum anderen für Waren, die zum Absatz in diesem Zollgebiet bestimmt sind, die Einfuhrabgaben erst nach Beendigung einer Vorratshaltung zu entrichten oder die eingelagerten Waren in ein anderes besonderes Verfahren zu überführen.
Bei den von den Zollbehörden zugelassenen Räumlichkeiten oder sonstigen Stätten (= Zolllagern) kann es sich um unter zollamtlicher Überwachung stehende Räume oder andere abgegrenzte Orte, z.B. Freiflächen, Tanks, Silos etc. handeln.
Anmeldung von Waren zum Export in Drittländer beim Zoll.
Sie lassen uns die vollständigen Informationen und Unterlagen (siehe Checkliste Ausfuhr) inkl. Vollmacht rechtzeitig per E-Mail zukommen.
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und erstellen ein passendes Angebot für Sie.
Nach Prüfung Ihrer Angaben melden wir Ihre Ware elektronisch zur Ausfuhr an und informieren Sie per E-Mail über die genaue Gestellungszeit.
Die Gestellung der Ware kann auf folgende Arten erfolgen:
Sie erhalten das ABD inkl. MRN-Nummer anschließend
Nach Vorliegen des ABD transportieren Sie die Ware zur Grenze und zeigen dort das ABD vor. Anschließend kann die Ware an den Empfänger ausgeliefert werden.
Nachdem die Ware das Zollgebiet der Union verlassen hat, erhalten Sie von uns per E-Mail den AGV.
Anmeldung von aus Drittländern importierten Waren beim Zoll.
Sie lassen uns die vollständigen Informationen und Unterlagen (siehe Checkliste Einfuhr) inkl. Vollmacht per E-Mail zukommen.
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und erstellen ein passendes Angebot für Sie.
Wir erstellen die Zollanmeldung nach dem für Sie perfekten Verfahren.
Nachdem die Ware verzollt ist, kann die Ware beim Kunden angeliefert werden.
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