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  1. Ausfuhr - Ablauf
  2. Ausfuhr - Checkliste
  3. Einfuhr - Ablauf
  4. Einfuhr - Checkliste

EMCS-Verfahren

Beratung zum EMCS-Verfahren für verbrauchsteuerpflichtige Waren

Mit dem EMCS-Verfahren (Excise Movement and Control System) werden in der Europäischen Union Güter überwacht, die der Verbrauchsteuer unterliegen. Es handelt sich hierbei um Tabakwaren, Energieerzeugnisse, Alkohol und alkoholische Getränke.

Bereits seit 2011 wurde das begleitende Verwaltungsdokument (BVD) durch das elektronische Verwaltungsdokument (e-VD) abgelöst.

Seit dem 13.02.2023 unterliegen nun neben der Beförderung unter Steueraussetzung auch sämtliche unionsinterne Beförderungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs dem EMCS-Verfahren. Das bisherige Verfahren in Papierform ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig. Hierzu wurde das bisher verwendete vereinfachte Verwaltungsdokument (v-VD) durch ein vereinfachtes elektronisches Verwaltungsdokument (v-e-VD) ersetzt.

Zur Teilnahme am EMCS-Verfahren werden die sog. Verbrauchsteuernummern benötigt. Diese erhalten Sie im Rahmen Ihrer verbrauchsteuerrechtlichen Erlaubnisse, wie z.B. Steuerlager, registrierter Empfänger, registrierter Versender, zertifizierter Empfänger oder zertifizierter Versender.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung der im Verbrauchsteuerrecht erforderlichen Erlaubnisse.

Als zugelassener IT-Dienstleister übernehmen wir für Sie gerne auch den kompletten Nachrichtenaustausch über EMCS mit der Zollverwaltung.

Für Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Ablauf

Ausfuhr

Anmeldung von Waren zum Export in Drittländer beim Zoll.

1. Datenbereitstellung

Sie lassen uns die vollständigen Informationen und Unterlagen (siehe Checkliste Ausfuhr) inkl. Vollmacht rechtzeitig per E-Mail zukommen.

2. Angebot

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und erstellen ein passendes Angebot für Sie.

3. Anmeldung

Nach Prüfung Ihrer Angaben melden wir Ihre Ware elektronisch zur Ausfuhr an und informieren Sie per E-Mail über die genaue Gestellungszeit.

4. Gestellung

Die Gestellung der Ware kann auf folgende Arten erfolgen:

  1. Beim Zollamt mittels „Laufzettel“, den Sie von uns erhalten, während der Öffnungszeiten des zuständigen Zollamts oder
  2. am Lagerort der Ware (08:00-10:00 Uhr des Folgetages oder entsprechend Ihrer Öffnungszeiten), wobei sich die Ware in diesem Zeitraum zwingend am angegebenen Ort für eine mögliche Beschau befinden muss oder
  3. als zugelassener Ausführer (ZA) auch ohne Gestellung.

5. Ausfuhrbegleitdokument (ABD)

Sie erhalten das ABD inkl. MRN-Nummer anschließend

  1. direkt vom Zollamt im Anschluss an die Gestellung,
  2. von uns per E-Mail nach Ablauf der Gestellungszeit (d.h. normal kurz nach 10 Uhr des Folgetages der Beauftragung)
  3. von uns per E-Mail unmittelbar nach der Anmeldung.

6. Transport

Nach Vorliegen des ABD transportieren Sie die Ware zur Grenze und zeigen dort das ABD vor. Anschließend kann die Ware an den Empfänger ausgeliefert werden.

7. Ausgangsvermerk (AGV)

Nachdem die Ware das Zollgebiet der Union verlassen hat, erhalten Sie von uns per E-Mail den AGV.

Ablauf

Einfuhr

Anmeldung von aus Drittländern importierten Waren beim Zoll.

1. Datenbereitstellung

Sie lassen uns die vollständigen Informationen und Unterlagen (siehe Checkliste Einfuhr) inkl. Vollmacht per E-Mail zukommen.

2. Angebot

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und erstellen ein passendes Angebot für Sie.

3. Verzollung

Wir erstellen die Zollanmeldung nach dem für Sie perfekten Verfahren.

4. Transport

Nachdem die Ware verzollt ist, kann die Ware beim Kunden angeliefert werden.

5. Steuerbescheid

Sie erhalten den Steuerbescheid per E-Mail.

Ihre Ansprechpartner

Lernen Sie unser Team kennen.

Anja Jost
Abrechnung

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unsere Fachleute erledigen kompetent Ihre Zollangelegenheiten.