Beratung zum EMCS-Verfahren für verbrauchsteuerpflichtige Waren
Mit dem EMCS-Verfahren (Excise Movement and Control System) werden in der Europäischen Union Güter überwacht, die der Verbrauchsteuer unterliegen. Es handelt sich hierbei um Tabakwaren, Energieerzeugnisse, Alkohol und alkoholische Getränke.
Bereits seit 2011 wurde das begleitende Verwaltungsdokument (BVD) durch das elektronische Verwaltungsdokument (e-VD) abgelöst.
Seit dem 13.02.2023 unterliegen nun neben der Beförderung unter Steueraussetzung auch sämtliche unionsinterne Beförderungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs dem EMCS-Verfahren. Das bisherige Verfahren in Papierform ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig. Hierzu wurde das bisher verwendete vereinfachte Verwaltungsdokument (v-VD) durch ein vereinfachtes elektronisches Verwaltungsdokument (v-e-VD) ersetzt.
Zur Teilnahme am EMCS-Verfahren werden die sog. Verbrauchsteuernummern benötigt. Diese erhalten Sie im Rahmen Ihrer verbrauchsteuerrechtlichen Erlaubnisse, wie z.B. Steuerlager, registrierter Empfänger, registrierter Versender, zertifizierter Empfänger oder zertifizierter Versender.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung der im Verbrauchsteuerrecht erforderlichen Erlaubnisse.
Als zugelassener IT-Dienstleister übernehmen wir für Sie gerne auch den kompletten Nachrichtenaustausch über EMCS mit der Zollverwaltung.
Für Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Anmeldung von Waren zum Export in Drittländer beim Zoll.
Sie lassen uns die vollständigen Informationen und Unterlagen (siehe Checkliste Ausfuhr) inkl. Vollmacht rechtzeitig per E-Mail zukommen.
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und erstellen ein passendes Angebot für Sie.
Nach Prüfung Ihrer Angaben melden wir Ihre Ware elektronisch zur Ausfuhr an und informieren Sie per E-Mail über die genaue Gestellungszeit.
Die Gestellung der Ware kann auf folgende Arten erfolgen:
Sie erhalten das ABD inkl. MRN-Nummer anschließend
Nach Vorliegen des ABD transportieren Sie die Ware zur Grenze und zeigen dort das ABD vor. Anschließend kann die Ware an den Empfänger ausgeliefert werden.
Nachdem die Ware das Zollgebiet der Union verlassen hat, erhalten Sie von uns per E-Mail den AGV.
Anmeldung von aus Drittländern importierten Waren beim Zoll.
Sie lassen uns die vollständigen Informationen und Unterlagen (siehe Checkliste Einfuhr) inkl. Vollmacht per E-Mail zukommen.
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und erstellen ein passendes Angebot für Sie.
Wir erstellen die Zollanmeldung nach dem für Sie perfekten Verfahren.
Nachdem die Ware verzollt ist, kann die Ware beim Kunden angeliefert werden.
Sie erhalten den Steuerbescheid per E-Mail.
Lernen Sie unser Team kennen.
Kümmern Sie sich in Ruhe um Ihre Kerngeschäfte,
unsere Fachleute erledigen kompetent Ihre Zollangelegenheiten.