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  1. Ausfuhr - Ablauf
  2. Ausfuhr - Checkliste
  3. Einfuhr - Ablauf
  4. Einfuhr - Checkliste

Lebens- und Futtermittelimport

Zollrechtliche Abfertigung von Lebens- und Futtermittel inkl. Erstellung der erforderlichen Dokumente

Bei der Einfuhr von Lebensmitteln und Futtermitteln gibt es eine Vielzahl von Vorschriften und Regelungen zu beachten. Als erfahrene Zollagentur sind wir darauf spezialisiert, Ihnen bei diesem komplexen Prozess zu helfen und sicherzustellen, dass Ihre Importe reibungslos vonstatten gehen.

Lebensmittelimporte im Fokus

Lebensmittel sind ein weitgefasster Begriff, der alles umfasst, was für den menschlichen Verzehr bestimmt ist. Dazu gehören nicht nur verarbeitete Lebensmittel, sondern auch Rohstoffe und Nahrungsergänzungsmittel. Selbst Tiere, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, zählen dazu. Die Einfuhr von Lebensmitteln unterliegt der Überwachung verschiedener Behörden wie dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sowie den zuständigen Behörden der Bundesländer die mit der Zollverwaltung zusammenarbeiten.

Spezialisierte Zollstellen für Lebensmittelimporte

Es ist zu beachten, dass es Zollstellen mit besonderen lebens- bzw. futtermittelrechtlichen Befugnissen gibt und Zollanmeldungen für bestimmte Waren nur bei bestimmten Zollstellen abgegeben werden können.

Gesundheitseingangsdokument (GGED) für tierische und pflanzliche Erzeugnisse

Seit dem 14. Dezember 2019 ist für die Einfuhr von Tieren, tierischen Erzeugnissen, Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen sowie bestimmten Futter- und Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument (GGED) oder Common Health Entry Document (CHED) verpflichtend. Die Anmeldung erfolgt elektronisch über das Trade Control and Expert System (TRACES) und ist in vier Untergruppen unterteilt:

  • GGED-A: Tiere
  • GGED-P: Erzeugnisse tierischen Ursprungs, Zuchtmaterial und tierische Nebenprodukte
  • GGED-PP: Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände
  • GGED-D: Futter- und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs

Ökologischer Landbau

Seit dem 1. Januar 2022 ist für den Import von Bio-Erzeugnissen zwingend eine Kontrollbescheinigung (Certificate Of Inspection, kurz: COI) erforderlich. Auch hier erfolgt die Abwicklung elektronisch über TRACES. Die Kontrollbescheinigung (COI) wird von der für den ökologischen Landbau zuständigen Länderbehörde ausgestellt und muss mit dem Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokument (GGED) elektronisch verknüpft werden.

Wir kümmern uns um einen reibungslosen Ablauf

Unsere Zollagentur verfügt über das Fachwissen und die Erfahrung, um Ihre Lebensmittel- und Futtermittelimporte reibungslos abzuwickeln und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihren Importprozess zu optimieren und mögliche Probleme zu vermeiden.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen im Bereich Lebensmittel- und Futtermittelimporte zu erfahren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihre Importe erfolgreich abzuwickeln.

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Ablauf

Ausfuhr

Anmeldung von Waren zum Export in Drittländer beim Zoll.

1. Datenbereitstellung

Sie lassen uns die vollständigen Informationen und Unterlagen (siehe Checkliste Ausfuhr) inkl. Vollmacht rechtzeitig per E-Mail zukommen.

2. Angebot

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und erstellen ein passendes Angebot für Sie.

3. Anmeldung

Nach Prüfung Ihrer Angaben melden wir Ihre Ware elektronisch zur Ausfuhr an und informieren Sie per E-Mail über die genaue Gestellungszeit.

4. Gestellung

Die Gestellung der Ware kann auf folgende Arten erfolgen:

  1. Beim Zollamt mittels „Laufzettel“, den Sie von uns erhalten, während der Öffnungszeiten des zuständigen Zollamts oder
  2. am Lagerort der Ware (08:00-10:00 Uhr des Folgetages oder entsprechend Ihrer Öffnungszeiten), wobei sich die Ware in diesem Zeitraum zwingend am angegebenen Ort für eine mögliche Beschau befinden muss oder
  3. als zugelassener Ausführer (ZA) auch ohne Gestellung.

5. Ausfuhrbegleitdokument (ABD)

Sie erhalten das ABD inkl. MRN-Nummer anschließend

  1. direkt vom Zollamt im Anschluss an die Gestellung,
  2. von uns per E-Mail nach Ablauf der Gestellungszeit (d.h. normal kurz nach 10 Uhr des Folgetages der Beauftragung)
  3. von uns per E-Mail unmittelbar nach der Anmeldung.

6. Transport

Nach Vorliegen des ABD transportieren Sie die Ware zur Grenze und zeigen dort das ABD vor. Anschließend kann die Ware an den Empfänger ausgeliefert werden.

7. Ausgangsvermerk (AGV)

Nachdem die Ware das Zollgebiet der Union verlassen hat, erhalten Sie von uns per E-Mail den AGV.

Ablauf

Einfuhr

Anmeldung von aus Drittländern importierten Waren beim Zoll.

1. Datenbereitstellung

Sie lassen uns die vollständigen Informationen und Unterlagen (siehe Checkliste Einfuhr) inkl. Vollmacht per E-Mail zukommen.

2. Angebot

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und erstellen ein passendes Angebot für Sie.

3. Verzollung

Wir erstellen die Zollanmeldung nach dem für Sie perfekten Verfahren.

4. Transport

Nachdem die Ware verzollt ist, kann die Ware beim Kunden angeliefert werden.

5. Steuerbescheid

Sie erhalten den Steuerbescheid per E-Mail.

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Kümmern Sie sich in Ruhe um Ihre Kerngeschäfte,
unsere Fachleute erledigen kompetent Ihre Zollangelegenheiten.