Beratung zum EMCS-Verfahren für verbrauchsteuerpflichtige Waren
Mit dem EMCS-Verfahren (Excise Movement and Control System) werden in der Europäischen Union Güter überwacht, die der Verbrauchsteuer unterliegen. Es handelt sich hierbei um Tabakwaren, Energieerzeugnisse, Alkohol und alkoholische Getränke.
Bereits seit 2011 wurde das begleitende Verwaltungsdokument (BVD) durch das elektronische Verwaltungsdokument (e-VD) abgelöst.
Seit dem 13.02.2023 unterliegen nun neben der Beförderung unter Steueraussetzung auch sämtliche unionsinterne Beförderungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs dem EMCS-Verfahren. Das bisherige Verfahren in Papierform ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig. Hierzu wurde das bisher verwendete vereinfachte Verwaltungsdokument (v-VD) durch ein vereinfachtes elektronisches Verwaltungsdokument (v-e-VD) ersetzt.
Zur Teilnahme am EMCS-Verfahren werden die sog. Verbrauchsteuernummern benötigt. Diese erhalten Sie im Rahmen Ihrer verbrauchsteuerrechtlichen Erlaubnisse, wie z.B. Steuerlager, registrierter Empfänger, registrierter Versender, zertifizierter Empfänger oder zertifizierter Versender.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung der im Verbrauchsteuerrecht erforderlichen Erlaubnisse.
Als zugelassener IT-Dienstleister übernehmen wir für Sie den kompletten Nachrichtenaustausch über EMCS mit der Zollverwaltung.
Für Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Das EMCS ist ein elektronisches Überwachungssystem der EU, das die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren wie Alkohol, Tabak und Mineralöle kontrolliert. Das System gewährleistet, dass Warenbewegungen unter Steueraussetzung sicher und transparent durchgeführt werden und vermeidet Steuerhinterziehung. Jede Warenbewegung wird im EMCS-System erfasst und kann von den Zollbehörden in Echtzeit nachverfolgt werden. Hierzu wird das elektronische Verwaltungsdokument (eVD) genutzt, das alle relevanten Informationen zur Warensendung enthält. Seit dem 13.02.2023 unterliegen auch die unionsinterne Beförderungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs dem EMCS-Verfahren. Hierzu wurde das bisher verwendete vereinfachte Verwaltungsdokument (v-VD) durch ein vereinfachtes elektronisches Verwaltungsdokument (v-e-VD) ersetzt.
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