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Erstattungsanträge

Beantragung des Erlasses oder der Erstattung von unberechtigt angeforderten Einfuhrabgaben

Einfuhr- und Ausfuhrabgaben können manchmal fehlerhaft oder zu hoch von den Zollbehörden angefordert werden. Dies kann auf verschiedene Ursachen zurückzuführen sein, wie etwa Schreib- oder Rechenfehler im Abgabenbescheid oder die Anwendung zu hoher Abgabensätze. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, den zu viel angeforderten Betrag durch Erlass oder Erstattung korrigieren zu lassen.

Allerdings gibt es auch Situationen, in denen ein Erlass oder eine Erstattung nicht möglich ist. Zum Beispiel, wenn die unzutreffende Mitteilung des Abgabenbetrags auf eine Täuschung durch den Beteiligten zurückzuführen ist, oder wenn die Waren bereits verwendet oder gebraucht wurden, bevor die Schadhaftigkeit oder Vertragsabweichung festgestellt wurde.

Nachfolgend finden Sie Informationen zum häufigsten Grund für Erlass- und Erstattungsanträge:

Erlass und Erstattung nicht gesetzlich geschuldeter Abgaben.

Antragsfrist

Für den Erlass oder die Erstattung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben muss der Antrag innerhalb von drei Jahren nach der Mitteilung der Abgaben gestellt werden.

 

Was bedeutet "nicht gesetzlich geschuldet"?

Abgaben gelten als nicht gesetzlich geschuldet, wenn sie nicht den festgelegten Entstehungstatbeständen entsprechen oder der angeforderte Betrag von den gesetzlichen Festlegungen abweicht und dem Abgabenschuldner nachteilig ist.

 

Typische Fälle für nicht gesetzlich geschuldete Abgaben

Fehler bei der Abgabenfestsetzung wie Schreibfehler, falsche Warennummern, falscher Zollwert oder Nichtberücksichtigung von Abgabenbefreiungen können zu einer fehlerhaften Abgabenanforderung führen. Häufig beantragt man Erlass oder Erstattung, wenn nachträglich Unterlagenvorgelegt werden, die einen Anspruch auf Abgabenbegünstigung begründen.

 

Für eine reibungslose Abwicklung von Erlass- und Erstattungsanträgen ist eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen und Verfahren unerlässlich. Nutzen Sie Ihr Recht auf den Erlass oder die Erstattung von nicht gesetzlich geschuldeten Abgaben und lassen Sie sich bei Bedarf von uns unterstützen. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Ansprüche rechtzeitig und korrekt durchgesetzt werden.

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Ekaterina Röther
Buchhaltung

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