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Erstattungsanträge

Beantragung des Erlasses oder der Erstattung von unberechtigt angeforderten Einfuhrabgaben

Einfuhr- und Ausfuhrabgaben können manchmal fehlerhaft oder zu hoch von den Zollbehörden angefordert werden. Dies kann auf verschiedene Ursachen zurückzuführen sein, wie etwa Schreib- oder Rechenfehler im Abgabenbescheid oder die Anwendung zu hoher Abgabensätze. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, den zu viel angeforderten Betrag durch Erlass oder Erstattung korrigieren zu lassen.

Allerdings gibt es auch Situationen, in denen ein Erlass oder eine Erstattung nicht möglich ist. Zum Beispiel, wenn die unzutreffende Mitteilung des Abgabenbetrags auf eine Täuschung durch den Beteiligten zurückzuführen ist, oder wenn die Waren bereits verwendet oder gebraucht wurden, bevor die Schadhaftigkeit oder Vertragsabweichung festgestellt wurde.

Nachfolgend finden Sie Informationen zum häufigsten Grund für Erlass- und Erstattungsanträge:

Erlass und Erstattung nicht gesetzlich geschuldeter Abgaben.

Antragsfrist

Für den Erlass oder die Erstattung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben muss der Antrag innerhalb von drei Jahren nach der Mitteilung der Abgaben gestellt werden.

 

Was bedeutet "nicht gesetzlich geschuldet"?

Abgaben gelten als nicht gesetzlich geschuldet, wenn sie nicht den festgelegten Entstehungstatbeständen entsprechen oder der angeforderte Betrag von den gesetzlichen Festlegungen abweicht und dem Abgabenschuldner nachteilig ist.

 

Typische Fälle für nicht gesetzlich geschuldete Abgaben

Fehler bei der Abgabenfestsetzung wie Schreibfehler, falsche Warennummern, falscher Zollwert oder Nichtberücksichtigung von Abgabenbefreiungen können zu einer fehlerhaften Abgabenanforderung führen. Häufig beantragt man Erlass oder Erstattung, wenn nachträglich Unterlagenvorgelegt werden, die einen Anspruch auf Abgabenbegünstigung begründen.

 

Für eine reibungslose Abwicklung von Erlass- und Erstattungsanträgen ist eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen und Verfahren unerlässlich. Nutzen Sie Ihr Recht auf den Erlass oder die Erstattung von nicht gesetzlich geschuldeten Abgaben und lassen Sie sich bei Bedarf von uns unterstützen. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Ansprüche rechtzeitig und korrekt durchgesetzt werden.

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Ablauf

Ausfuhr

Anmeldung von Waren zum Export in Drittländer beim Zoll.

1. Datenbereitstellung

Sie lassen uns die vollständigen Informationen und Unterlagen (siehe Checkliste Ausfuhr) inkl. Vollmacht rechtzeitig per E-Mail zukommen.

2. Angebot

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und erstellen ein passendes Angebot für Sie.

3. Anmeldung

Nach Prüfung Ihrer Angaben melden wir Ihre Ware elektronisch zur Ausfuhr an und informieren Sie per E-Mail über die genaue Gestellungszeit.

4. Gestellung

Die Gestellung der Ware kann auf folgende Arten erfolgen:

  1. Beim Zollamt mittels „Laufzettel“, den Sie von uns erhalten, während der Öffnungszeiten des zuständigen Zollamts oder
  2. am Lagerort der Ware (08:00-10:00 Uhr des Folgetages oder entsprechend Ihrer Öffnungszeiten), wobei sich die Ware in diesem Zeitraum zwingend am angegebenen Ort für eine mögliche Beschau befinden muss oder
  3. als zugelassener Ausführer (ZA) auch ohne Gestellung.

5. Ausfuhrbegleitdokument (ABD)

Sie erhalten das ABD inkl. MRN-Nummer anschließend

  1. direkt vom Zollamt im Anschluss an die Gestellung,
  2. von uns per E-Mail nach Ablauf der Gestellungszeit (d.h. normal kurz nach 10 Uhr des Folgetages der Beauftragung)
  3. von uns per E-Mail unmittelbar nach der Anmeldung.

6. Transport

Nach Vorliegen des ABD transportieren Sie die Ware zur Grenze und zeigen dort das ABD vor. Anschließend kann die Ware an den Empfänger ausgeliefert werden.

7. Ausgangsvermerk (AGV)

Nachdem die Ware das Zollgebiet der Union verlassen hat, erhalten Sie von uns per E-Mail den AGV.

Ablauf

Einfuhr

Anmeldung von aus Drittländern importierten Waren beim Zoll.

1. Datenbereitstellung

Sie lassen uns die vollständigen Informationen und Unterlagen (siehe Checkliste Einfuhr) inkl. Vollmacht per E-Mail zukommen.

2. Angebot

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und erstellen ein passendes Angebot für Sie.

3. Verzollung

Wir erstellen die Zollanmeldung nach dem für Sie perfekten Verfahren.

4. Transport

Nachdem die Ware verzollt ist, kann die Ware beim Kunden angeliefert werden.

5. Steuerbescheid

Sie erhalten den Steuerbescheid per E-Mail.

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Kümmern Sie sich in Ruhe um Ihre Kerngeschäfte,
unsere Fachleute erledigen kompetent Ihre Zollangelegenheiten.