Beantragung des Erlasses oder der Erstattung von unberechtigt angeforderten Einfuhrabgaben
Im Fall von unberechtigt angeforderten Einfuhrabgaben kann innerhalb von drei Jahren eine Erlass- bzw. Erstattungsantrag gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anspruch auf Erstattung/Erlass verjährt.
Wir kümmern uns für Sie um die Beantragung der Erstattung bzw. des Erlasses.
Anmeldung von Waren zum Export in Drittländer beim Zoll.
Sie lassen uns die vollständigen Informationen und Unterlagen (siehe Checkliste Ausfuhr) inkl. Vollmacht rechtzeitig per E-Mail zukommen.
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und erstellen ein passendes Angebot für Sie.
Nach Prüfung Ihrer Angaben melden wir Ihre Ware elektronisch zur Ausfuhr an und informieren Sie per E-Mail über die genaue Gestellungszeit.
Die Gestellung der Ware kann auf folgende Arten erfolgen:
Sie erhalten das ABD inkl. MRN-Nummer anschließend
Nach Vorliegen des ABD transportieren Sie die Ware zur Grenze und zeigen dort das ABD vor. Anschließend kann die Ware an den Empfänger ausgeliefert werden.
Nachdem die Ware das Zollgebiet der Union verlassen hat, erhalten Sie von uns per E-Mail den AGV.
Anmeldung von aus Drittländern importierten Waren beim Zoll.
Sie lassen uns die vollständigen Informationen und Unterlagen (siehe Checkliste Einfuhr) inkl. Vollmacht per E-Mail zukommen.
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und erstellen ein passendes Angebot für Sie.
Wir erstellen die Zollanmeldung nach dem für Sie perfekten Verfahren.
Nachdem die Ware verzollt ist, kann die Ware beim Kunden angeliefert werden.
Sie erhalten den Steuerbescheid per E-Mail.
Lernen Sie unser Team kennen.
Immer ein Ass im Ärmel
Kümmern Sie sich in Ruhe um Ihre Kerngeschäfte,
unsere Fachleute erledigen kompetent Ihre Zollangelegenheiten.