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  1. Ausfuhr - Ablauf
  2. Ausfuhr - Checkliste
  3. Einfuhr - Ablauf
  4. Einfuhr - Checkliste

Fiskalvertretung

Abwicklung der umsatzsteuerlichen und statistischen Belange für im EU-Ausland ansässige Unternehmen

Als ausländisches Unternehmen, das Waren nach Deutschland einführt und die Umsatzsteuer erst im Bestimmungsland abführen möchte, können Sie von unserem professionellen Serviceprofitieren. Unsere Fiskalvertretung ermöglicht es Ihnen, den administrativen Aufwand einer eigenen steuerlichen Registrierung in Deutschland zu umgehen und sich stattdessen von einem in Deutschland ansässigen Fiskalvertreter vertreten zu lassen.

Vorteile der Fiskalvertretung:

  1. Vereinfachte Abwicklung: Unser erfahrenes Team übernimmt Ihre steuerlichen Pflichten als eigene Verpflichtungen. Sie müssen sich nicht steuerlich in Deutschlandregistrieren lassen oder Erklärungspflichten gegenüber den deutschen Finanzbehörden erfüllen.
  2. Rechtssicherheit: Mit unserer Fiskalvertretung können Sie sicher sein, dass Ihre umsatzsteuerlichen und statistischen Belange ordnungsgemäß abgewickelt werden. Wir halten uns stets an die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und sorgen für eine reibungslose Abwicklung Ihrer Geschäfte.
  3. Flexibilität: Sie können sich in Deutschland von mehreren Fiskalvertretern vertreten lassen, falls dies für Ihr Geschäftsmodell vorteilhaft ist.

Unser Prozess:

  1. Bestellung zum Fiskalvertreter: Durch eine gesonderte Vollmachterteilung übernehmen wir als Fiskalvertreter Ihre steuerlichen Pflichten. Die Vollmacht muss vor der Ausführung der steuerfreien Umsätze erteilt werden.
  2. Umsatzsteuer-Erklärung und Zusammenfassende Meldung: Als Ihr Fiskalvertreter geben wir vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab. Zudem reichen wir monatlich bzw. vierteljährlich eine "Zusammenfassende Meldung" beim Bundeszentralamt für Steuern ein.
  3. Zollabfertigung: Wir führen die Zollabfertigung Ihrer Drittlandswaren zum zollrechtlich freien Verkehr durch. Dabei achten wir darauf, alle erforderlichen Angaben in der Zollanmeldung korrekt anzugeben und dass die weiteren Formvorgaben (z.B. Hinweis auf unsere Fiskalvertretung auf Ihrer Rechnung) eingehalten werden.

Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung und unserem Fachwissen in der Fiskalvertretung. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre umsatzsteuerlichen und statistischen Belange in Deutschland zuverlässig zu erledigen, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

 

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Ablauf

Ausfuhr

Anmeldung von Waren zum Export in Drittländer beim Zoll.

1. Datenbereitstellung

Sie lassen uns die vollständigen Informationen und Unterlagen (siehe Checkliste Ausfuhr) inkl. Vollmacht rechtzeitig per E-Mail zukommen.

2. Angebot

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und erstellen ein passendes Angebot für Sie.

3. Anmeldung

Nach Prüfung Ihrer Angaben melden wir Ihre Ware elektronisch zur Ausfuhr an und informieren Sie per E-Mail über die genaue Gestellungszeit.

4. Gestellung

Die Gestellung der Ware kann auf folgende Arten erfolgen:

  1. Beim Zollamt mittels „Laufzettel“, den Sie von uns erhalten, während der Öffnungszeiten des zuständigen Zollamts oder
  2. am Lagerort der Ware (08:00-10:00 Uhr des Folgetages oder entsprechend Ihrer Öffnungszeiten), wobei sich die Ware in diesem Zeitraum zwingend am angegebenen Ort für eine mögliche Beschau befinden muss oder
  3. als zugelassener Ausführer (ZA) auch ohne Gestellung.

5. Ausfuhrbegleitdokument (ABD)

Sie erhalten das ABD inkl. MRN-Nummer anschließend

  1. direkt vom Zollamt im Anschluss an die Gestellung,
  2. von uns per E-Mail nach Ablauf der Gestellungszeit (d.h. normal kurz nach 10 Uhr des Folgetages der Beauftragung)
  3. von uns per E-Mail unmittelbar nach der Anmeldung.

6. Transport

Nach Vorliegen des ABD transportieren Sie die Ware zur Grenze und zeigen dort das ABD vor. Anschließend kann die Ware an den Empfänger ausgeliefert werden.

7. Ausgangsvermerk (AGV)

Nachdem die Ware das Zollgebiet der Union verlassen hat, erhalten Sie von uns per E-Mail den AGV.

Ablauf

Einfuhr

Anmeldung von aus Drittländern importierten Waren beim Zoll.

1. Datenbereitstellung

Sie lassen uns die vollständigen Informationen und Unterlagen (siehe Checkliste Einfuhr) inkl. Vollmacht per E-Mail zukommen.

2. Angebot

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und erstellen ein passendes Angebot für Sie.

3. Verzollung

Wir erstellen die Zollanmeldung nach dem für Sie perfekten Verfahren.

4. Transport

Nachdem die Ware verzollt ist, kann die Ware beim Kunden angeliefert werden.

5. Steuerbescheid

Sie erhalten den Steuerbescheid per E-Mail.

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Kümmern Sie sich in Ruhe um Ihre Kerngeschäfte,
unsere Fachleute erledigen kompetent Ihre Zollangelegenheiten.