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  1. Ausfuhr - Ablauf
  2. Ausfuhr - Checkliste
  3. Einfuhr - Ablauf
  4. Einfuhr - Checkliste

Beschaffen von Ursprungszeugnissen (UZ)

Unterstützung bei der Beschaffung von UZ zur offiziellen Bestätigung der Herkunft einer Ware

Die eindeutige Feststellung des nichtpräferenziellen Ursprungs einer Ware ist im konkreten Einzelfall erheblich für die Anwendung handelspolitischer Maßnahmen der EU, da außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen für die Einfuhr bestimmter Warenregelmäßig an den Ursprung in bestimmten Ländern anknüpfen.

Für die Bestimmung des Ursprungs einer Ware gelten die Ursprungsregeln des UZK und der UZK-DelVO. Nachgewiesen wird der Ursprung einer eingeführten Ware durch ein nichtpräferenzielles Ursprungszeugnis (UZ).

In Abgrenzung zu den Ursprungsnachweisen nach Präferenzrecht werden die nach dem Außenwirtschaftsrecht erforderlichen Ursprungsnachweise auch als nichtpräferenzielle Ursprungsnachweise bezeichnet.

Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung von UZ zur offiziellen Bestätigung der Herkunft einer Ware.

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Ablauf

Ausfuhr

Anmeldung von Waren zum Export in Drittländer beim Zoll.

1. Datenbereitstellung

Sie lassen uns die vollständigen Informationen und Unterlagen (siehe Checkliste Ausfuhr) inkl. Vollmacht rechtzeitig per E-Mail zukommen.

2. Angebot

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und erstellen ein passendes Angebot für Sie.

3. Anmeldung

Nach Prüfung Ihrer Angaben melden wir Ihre Ware elektronisch zur Ausfuhr an und informieren Sie per E-Mail über die genaue Gestellungszeit.

4. Gestellung

Die Gestellung der Ware kann auf folgende Arten erfolgen:

  1. Beim Zollamt mittels „Laufzettel“, den Sie von uns erhalten, während der Öffnungszeiten des zuständigen Zollamts oder
  2. am Lagerort der Ware (08:00-10:00 Uhr des Folgetages oder entsprechend Ihrer Öffnungszeiten), wobei sich die Ware in diesem Zeitraum zwingend am angegebenen Ort für eine mögliche Beschau befinden muss oder
  3. als zugelassener Ausführer (ZA) auch ohne Gestellung.

5. Ausfuhrbegleitdokument (ABD)

Sie erhalten das ABD inkl. MRN-Nummer anschließend

  1. direkt vom Zollamt im Anschluss an die Gestellung,
  2. von uns per E-Mail nach Ablauf der Gestellungszeit (d.h. normal kurz nach 10 Uhr des Folgetages der Beauftragung)
  3. von uns per E-Mail unmittelbar nach der Anmeldung.

6. Transport

Nach Vorliegen des ABD transportieren Sie die Ware zur Grenze und zeigen dort das ABD vor. Anschließend kann die Ware an den Empfänger ausgeliefert werden.

7. Ausgangsvermerk (AGV)

Nachdem die Ware das Zollgebiet der Union verlassen hat, erhalten Sie von uns per E-Mail den AGV.

Ablauf

Einfuhr

Anmeldung von aus Drittländern importierten Waren beim Zoll.

1. Datenbereitstellung

Sie lassen uns die vollständigen Informationen und Unterlagen (siehe Checkliste Einfuhr) inkl. Vollmacht per E-Mail zukommen.

2. Angebot

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und erstellen ein passendes Angebot für Sie.

3. Verzollung

Wir erstellen die Zollanmeldung nach dem für Sie perfekten Verfahren.

4. Transport

Nachdem die Ware verzollt ist, kann die Ware beim Kunden angeliefert werden.

5. Steuerbescheid

Sie erhalten den Steuerbescheid per E-Mail.

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Kümmern Sie sich in Ruhe um Ihre Kerngeschäfte,
unsere Fachleute erledigen kompetent Ihre Zollangelegenheiten.