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Überblick Verbrauchsteuern

Der grenzüberschreitende Warenverkehr der harmonisierten Verbrauchsteuerwaren wird EU-weit elektronisch über EMCS überwacht.

Verbrauchsteuern betreffen in Deutschland vor allem Alkohol und alkoholhaltige Waren, Bier, Schaumwein und Zwischenerzeugnisse, Tabakwaren (einschließlich E-Liquids/Substitute), Energieerzeugnisse, Strom, Kaffee und Alkopops. Wer solche Waren herstellt, importiert, lagert, innerhalb der EU befördert oder in Verkehr bringt, hat klare Pflichten – und häufig auch Möglichkeiten zur Steuerbefreiung oder Entlastung.

Der grenzüberschreitende Warenverkehr der harmonisierten Verbrauchsteuerwaren – also insbesondere Alkohol, Bier, Schaumwein/Zwischenerzeugnisse, Tabak und Energieerzeugnisse – wird EU-weit elektronisch über EMCS (Excise Movement and Control System) überwacht. Je nach Fall wird entweder ein e-VD (Beförderung unter Steueraussetzung) oder ein v-e-VD (Beförderung bereits versteuerter Waren) verwendet.

Kaffee und Alkopops sind nationale Steuern und nicht Teil des EMCS.

Unser Angebot für Unternehmen
Wir unterstützen Sie vollumfänglich: von der Einordnung der Waren über EMCS-Prozesse (e-VD, v-e-VD, ARC, Eingangsmeldung) sowie die Einholung verbrauchsteuerrechtlicher Erlaubnisse (z. B. Steuerlager, registrierter Versender/Empfänger, zertifizierter Versender/Empfänger), Schulungen und der laufenden Abwicklung. Steueranmeldungen und Anträge setzen wir in enger Zusammenarbeit mit unserer Partnerkanzlei um.

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FAQs

Was ist EMCS?

Das EMCS ist ein elektronisches Überwachungssystem der EU, das die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren wie Alkohol, Tabak und Mineralöle kontrolliert. Das System gewährleistet, dass Warenbewegungen unter Steueraussetzung sicher und transparent durchgeführt werden und vermeidet Steuerhinterziehung. Jede Warenbewegung wird im EMCS-System erfasst und kann von den Zollbehörden in Echtzeit nachverfolgt werden. Hierzu wird das elektronische Verwaltungsdokument (eVD) genutzt, das alle relevanten Informationen zur Warensendung enthält. Seit dem 13.02.2023 unterliegen auch die unionsinterne Beförderungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs dem EMCS-Verfahren. Hierzu wurde das bisher verwendete vereinfachte Verwaltungsdokument (v-VD) durch ein vereinfachtes elektronisches Verwaltungsdokument (v-e-VD) ersetzt.

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